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Welche Besichtigungstermine muss der Mieter akzeptieren?
Grundsätzlich hat der Vermieter oder sein Beauftragter das Recht zur Besichtigung. Auf die Belange des Mieters auf „ungestörtes Wohnen“ ist aber Rücksicht zu nehmen. Viele diesbezügliche Klauseln im Mietvertrag sind oft unwirksam. Was sagen die Gerichte dazu: 1-2 Mal pro Woche über 30-45 Minuten, werktags in der Zeit von 10:00 – 13:00 und von 15:00 – 19:00 Uhr, über einen Zeitraum von mehreren Monaten muss der Mieter Besichtigungen dulden. Erst nach mehr als 6 Monaten reduziert sich die Häufigkeit auf 4 Mal pro Monat.
Einbau von Rauchwarnmeldern ist hinzunehmen
Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann hinnehmen, wenn er selbst die Wohnung mit Rauchwarnmeldern bereits ausgestattet hat. Dies hat der BGH aktuell in zwei Fällen entschieden.Beim Einbau von Rauchwarnmeldern handelt es sich um bauliche Veränderungen, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führen und somit vom Mieter zu dulden sind, so der BGH. Die Duldungspflicht ergebe sich zudem auch aus der gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters zum Einbau von Rauchwarnmeldern.
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Martin Lessing