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Betriebskostenabrechnung leicht gemacht

Die Betriebskosten, auch Nebenkosten oder zweite Miete genannt,

sind nur dann vom Mieter zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.

BetriebskostenabrechnungEine korrekte Betriebskostenabrechnung enthält neben dem Abrechnungszeitraum außerdem eine Aufstellung der Gesamtkosten und auf alle Fälle auch die Vorauszahlungen des Mieters. Außerdem muss der Vermieter Anfangs- und Endzählerstände (sofern vorhanden, Kalt- und Warmwasser, Energieverbrauch etc.) vermerken und sich an den Verteilerschlüssel halten, wie er im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist daher nichtig. Vermieter von Eigentumswohnungen halten sich deshalb an die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung. Haben die Messgeräte eine gültige Eichplakete?

Fristen

Die Betriebskosten sind auf jeden Fall jährlich abzurechnen. Der Vermieter hat dazu 12 Monate Zeit. Für das Jahr 2014 beispielsweise ist die Betriebskostenabrechnung also bis spätestens 31.12.2015 zu erstellen. Nach Ablauf dieser Frist, also ab 01.01.2016 ist der Anspruch des Vermieters auf evtl. Nachzahlungen erloschen. Der Mieter kann die Rückzahlung aller monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen verlangen, wenn der Vermieter sich weigert, über die Betriebskosten und Vorauszahlungen abzurechnen (LG Berlin 64 S 509/99). Der Mieter hat das Recht, alle Abrechnungsunterlagen einzusehen. Gegen Kostenerstattung kann er sich außerdem Kopien anfertigen lassen.

Welche Kosten können umgelegt werden

Zu den Betriebskosten gemäß §556 Abs. 1 BGB und § 2 der Betriebskostenverordnung gehören u. a. : Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung, Schornsteinreinigung, Beleuchtungskosten, Sach- und Haftpflichtversicherung, Wartung der Heizungsanlage und Warmwasseranlage, Wartung von Feuerlöschern, Reinigung der Dachrinnen, Kosten der Aufzugsanlage, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, die Kosten der Gartenpflege, die Kosten für die Wartung von Antennenanlagen und Breitbandanschlüssen, die Kosten für die Unterhaltung von Wasch- und Trockenanlagen, die Wartung von Rauchmeldern.

Muster (Excel-Tabelle) Betriebskostenabrechnung leicht gemacht

Betriebskosten Abrechnung für  die Zeit vom 01.01. – 31.12.2016 (366 Tage)

Objekt: 14050 Berlin, Haupstr. 50, Wohnung 1.OG links

Alle Angaben in €
Art der Kosten: Gesamtkosten Wohnungsanteil
Gebäudeversicherung 1569,48 135,68
Haftpflichtversicherung 61,88 5,44
Müllbeseitingung 2769,54 243,67
Papiermüll 247,52 21,78
Straßenreinigung 63,76 5,61
Winterdienst 814,08 71,63
Hausbeleuchtung 174,92 15,39
Regenwasser 553,83 48,73
Hauswartkosten 2019,72 177,70
Hausreinigung 2331,60 205,14
Grundstückspflege 989,52 87,06
Ungezieferbekämpfung 0,00 0,00
Dachrinnenreinigung 0,00
Wartung RWA Anlage 105,91 9,32
Schornsteinfeger 126,52 11,13
Legionellprüfung 531,57 46,77
Grundsteuer   168,04
Nebenkostenvorauszahlung   -1080,00
Summe Nachzahlung:   173,09
Der Verteilungsmaßstab der Betriebskosten bestimmt sich nach: § 8 des Mietvertrages      
 
Anzahl der Wohnfläche insgesamt: 799,81 m2
Anteil Ihrer Wohnung:  70,37 m2  

 

Heiz- Kalt- und Warmwasserkostenabrechnung vom 01.01. – 31.12.2016
Der Verteilungsmaßstab der Betriebskosten bestimmt sich nach
§9 und 10 des Mietvertrages    
Gesamtkosten lt. Abrechnung der Firma Kalo 3032,83
abzügl. Ihrer Vorauszahlungen  -960,00  
Summe Nachzahlung:  2072,83  

Datum:
Unterschrift:

Betriebskostenabrechnung
Bellevue
Zweite Miete

Tags:

Nebenkosten

Zweite Miete