Betriebskostenabrechnung leicht gemacht
Die Betriebskosten, auch Nebenkosten oder zweite Miete genannt,
sind nur dann vom Mieter zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.
Eine korrekte Betriebskostenabrechnung enthält neben dem Abrechnungszeitraum außerdem eine Aufstellung der Gesamtkosten und auf alle Fälle auch die Vorauszahlungen des Mieters. Außerdem muss der Vermieter Anfangs- und Endzählerstände (sofern vorhanden, Kalt- und Warmwasser, Energieverbrauch etc.) vermerken und sich an den Verteilerschlüssel halten, wie er im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine Abrechnung, die diese Kriterien nicht erfüllt, ist daher nichtig. Vermieter von Eigentumswohnungen halten sich deshalb an die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung. Haben die Messgeräte eine gültige Eichplakete?
Fristen
Die Betriebskosten sind auf jeden Fall jährlich abzurechnen. Der Vermieter hat dazu 12 Monate Zeit. Für das Jahr 2014 beispielsweise ist die Betriebskostenabrechnung also bis spätestens 31.12.2015 zu erstellen. Nach Ablauf dieser Frist, also ab 01.01.2016 ist der Anspruch des Vermieters auf evtl. Nachzahlungen erloschen. Der Mieter kann die Rückzahlung aller monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen verlangen, wenn der Vermieter sich weigert, über die Betriebskosten und Vorauszahlungen abzurechnen (LG Berlin 64 S 509/99). Der Mieter hat das Recht, alle Abrechnungsunterlagen einzusehen. Gegen Kostenerstattung kann er sich außerdem Kopien anfertigen lassen.
Welche Kosten können umgelegt werden
Zu den Betriebskosten gemäß §556 Abs. 1 BGB und § 2 der Betriebskostenverordnung gehören u. a. : Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung, Schornsteinreinigung, Beleuchtungskosten, Sach- und Haftpflichtversicherung, Wartung der Heizungsanlage und Warmwasseranlage, Wartung von Feuerlöschern, Reinigung der Dachrinnen, Kosten der Aufzugsanlage, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, die Kosten der Gartenpflege, die Kosten für die Wartung von Antennenanlagen und Breitbandanschlüssen, die Kosten für die Unterhaltung von Wasch- und Trockenanlagen, die Wartung von Rauchmeldern.
Muster (Excel-Tabelle) Betriebskostenabrechnung leicht gemacht
Betriebskosten Abrechnung für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2016 (366 Tage)
Objekt: 14050 Berlin, Haupstr. 50, Wohnung 1.OG links
Alle Angaben in € | |||
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Art der Kosten: | Gesamtkosten | Wohnungsanteil | |
Gebäudeversicherung | 1569,48 | 135,68 | |
Haftpflichtversicherung | 61,88 | 5,44 | |
Müllbeseitingung | 2769,54 | 243,67 | |
Papiermüll | 247,52 | 21,78 | |
Straßenreinigung | 63,76 | 5,61 | |
Winterdienst | 814,08 | 71,63 | |
Hausbeleuchtung | 174,92 | 15,39 | |
Regenwasser | 553,83 | 48,73 | |
Hauswartkosten | 2019,72 | 177,70 | |
Hausreinigung | 2331,60 | 205,14 | |
Grundstückspflege | 989,52 | 87,06 | |
Ungezieferbekämpfung | 0,00 | 0,00 | |
Dachrinnenreinigung | 0,00 | ||
Wartung RWA Anlage | 105,91 | 9,32 | |
Schornsteinfeger | 126,52 | 11,13 | |
Legionellprüfung | 531,57 | 46,77 | |
Grundsteuer | 168,04 | ||
Nebenkostenvorauszahlung | -1080,00 | ||
Summe Nachzahlung: | 173,09 | ||
Der Verteilungsmaßstab der Betriebskosten bestimmt sich nach: § 8 des Mietvertrages | |||
Anzahl der Wohnfläche insgesamt: | 799,81 m2 | ||
Anteil Ihrer Wohnung: | 70,37 m2 |
Heiz- Kalt- und Warmwasserkostenabrechnung vom 01.01. – 31.12.2016 | ||
Der Verteilungsmaßstab der Betriebskosten bestimmt sich nach | ||
§9 und 10 des Mietvertrages | ||
Gesamtkosten lt. Abrechnung der Firma Kalo | 3032,83 | |
abzügl. Ihrer Vorauszahlungen | -960,00 | |
Summe Nachzahlung: | 2072,83 |
Datum:
Unterschrift: