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Mietkaution und Kautionskassen

Mietkaution, wie hinterlegen?

Barkaution oder durch Kautionskassen?

Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, verlangen Vermieter heutzutage von ihren Mietern eine Sicherheit (Mietkaution). Die Sicherheit wird in § 551 BGB geregelt. Nicht geregelt ist, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist. Lediglich die Höhe ist gesetzlich festgelegt mit höchstens 3 Monatsnettomieten. Diese kann in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Sicherheit kann jedoch auch in einer anderen Form, beispielsweise durch eine Bürgschaft, eine Garantieerklärung oder ähnliches erbracht werden.

Mietkaution wie hinterlegen? Wird die Sicherheit in Geld hinterlegt, muss der Vermieter dieses getrennt von seinem Vermögen anlegen, damit im Falle einer Insolvenz des Vermieters dem Mieter die Mietkaution nicht verloren geht. Dafür bieten sich so genannte Treuhandkonten bei einer Bank an.

Kautionsbürgschaft
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Kautionsbürgschaft

Mietbürgschaft

Mietkaution - Kautionskasse

Nachteile der Hinterlegung in Bar für den Mieter

Für den Mieter ist die Hinterlegung einer Mietkaution in Bar mit Nachteilen verbunden. Es muss dem Vermieter für die gesamte Mietdauer oftmals einen hohen Betrag zur Verfügung stellen. Damit ist der Kautionsbetrag für den Mieter praktisch weg. Bei einem lebenslangen Mietverhältnis erhalten frühestens die Erben demnach die vor vielen Jahren geleistete Mietkaution einschließlich aufgelaufener Zinsen zurück.

Nachteile der Hinterlegung in Bar für den Vermieter

Der Vermieter muss ein Konto anlegen und dies für den Mieter verwahren. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss er das Konto auflösen und dem Mieter die hinterlegte Mietkaution, einschließlich aufgelaufener Zinsen, zurückzahlen. Er muss dem Mieter alljährlich die von der Bank ausgestellte Steuerbescheinigung aushändigen, damit der Mieter die Zinseinkünfte und evtl. einbehaltenen Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag in seiner Steuererklärung berücksichtigen kann.

Mietkaution und alternative Kautionskassen

Inzwischen bieten Kautionskassen Alternativlösungen an. Die Kautionskasse, hinter der in der Regel eine Versicherung steht, übernimmt gegenüber dem Vermieter eine Kautionbürgschaft in Höhe der vereinbarten Mietkaution. Die Kautionsbürgschaft gewährleistet im Leistungsfalle eine Auszahlung an den Vermieter, und zwar auf erstes Anfordern. Die Kautionskasse (Versicherung) übernimmt dann die Auszahlung der verbürgten Kaution gemäß den Anforderungen des Vermieters, und zwar unabhängig davon, ob der Mieter damit einverstanden ist. Damit ist der Mieter aber nicht schlechter gestellt, als wenn er die Sicherheit in Bar hinterlegt hätte. Im Zweifel wird der Vermieter diese einfach einbehalten, so dass am Ende über eine Rückzahlung die Gerichte entscheiden.

Vorteile der Kautionskassen

Ein Mieter wird nur dann angenommen, wenn seine Bonitätsprüfung positiv ausfällt. Die Bonitätsprüfung (Schufa-Auskunft etc.) wird dem Vermieter damit erleichtert. Der Vermieter hat keinerlei Verwaltungskosten oder sonstigen Aufwand. Der Mieter muss den Kautionsbetrag nicht in Bar hinterlegen. Das ist für ihn vorteilhaft, kann er doch mit diesem Betrag andere oftmals anfallende Ausgaben bei einem Umzug decken.

Welche Kosten entstehen?

Das Ganze ist natürlich nicht kostenlos. Die Kosten müssen alleine vom Mieter getragen werden und betragen, je nach Kautionskasse jährlich etwa 5% des Kautionsbetrages. Die zu zahlenden Kosten sind in der Regel transparent und übersichtlich.

Und wie sieht es aus bei Gewerbemieter?

Auch diese können anstatt einer Barkaution oder Bankbürgschaft eine Mietsicherheit genau so leicht wie ein privater Mieter über eine Kautionskasse erbringen.

Eine Kautionsversicherung kann eine gute Alternative sein wenn die Mietkaution nicht bar bezahlt werden soll (kann).