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Immobilienverwertung im Alter

Immobilienverwertung im Alter

Immobilienverwertung im Alter – eine Hälfte verkauft

Die Immobilie im Alter: Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten, was Sie mit Ihrer Immobilie im Alter tun können.  Wie Sie Ihre Immobilie verkaufen und weiter darin wohnen. Oder, ist ein Teilverkauf eine Alternative?

Der Teilverkauf einer Immobilie hat viele Vorteile gegenüber dem kompletten Verkauf für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, aber nicht komplett aufgeben möchten.

Der Vorteil besteht darin, dass Sie weiterhin in Ihrer bisherigen Wohnimmobilie wohnen bleiben können und gleichzeitig vom Verkaufserlös profitieren, Ihren Lebensstandard beibehalten können und Ihre Erben nicht vergessen haben.

Die Einkünfte aus dem Teilverkauf Ihrer Immobilie werden nämlich an Sie ausgezahlt – sofort oder später, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.  Und da Sie ja weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben, fallen auch keine Umzugskosten an!

Ein weiterer Vorteil des Teilverkaufs ist, ihren Anteil an die nächste Generation weiterzugeben.

Baugrundstück in Brieselang
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Umland Immobilien aktuell gesiucht:

Einfamilienhaus, ca. 100 m2 Wohnfläche

Baugrundstück ab 600 m2

Bagrundstück für Bauträger ab 1500 m2

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Einfamilienhaus in Brieselang

Ein Teilverkauf für mehr finanzielle Freiheit

Das Ehepaar Anna und Boris machen sich Gedanken über Ihre Altersvorsorge. Anna und Boris sind Eigentümer eines voll abbezahlten Einfamilienhauses in Berlin Kladow mit 140 m2 Wohnfläche und 650 m2 Grundstück zu einem Verkehrswert von 900.000 €.

Die Eheleute sind 74 und 70 Jahre alt und beide nicht gesund. Sie haben zwei gemeinsame Töchter. Die laufenden Kosten der Immobilie betragen 600 € im Monat.

Beide Ehegatten haben keine weiteren nennenswerten Ersparnisse. Sie verfügen über Renteneinkünfte von zusammen 2.500 €.

Anna und Boris fehlt es an Liquidität. Ein neuer PKW muss angeschafft werden muss und im Haus sind auch einige Reparaturen durchzuführen.

Außerdem möchten Sie noch einmal gemeinsam eine Schiffsreise unternehmen und beide haben auch Sorge, im Falle ihrer Pflegebedürftigkeit die Pflegekosten nicht aufbringen zu können.

Einen Kredit erhalten Anna und Boris wegen Ihres Alters nicht mehr. Außerdem würde die Rückzahlung die laufenden Kosten weiter erhöhen.

Ein Verkauf des Objekts kommt für beide nicht in Betracht, da sie damit das Einfamilienhaus verlieren würden und ein Umzug erforderlich wäre.

Immobilienverwertung im Alter - TeilverkaufEin Verkauf mit Rückanmietung kommt auch nicht in Betracht. Nach Auskunft eines bekannten Maklers gibt es hierfür keinen vernünftigen Markt und die Kaufpreisabschläge wären zu groß. Darüber hinaus würden die Ehegatten das Eigentum zum gegenwärtigen Verkehrswert verlieren und hätten an zukünftigen Wertsteigerungen der Immobilie keinen Anteil mehr.

Auch einem Verkauf auf Rentenbasis mit Einmalzahlung gegen Einräumung eines Wohnrechtes können sich die Ehegatten nicht vorstellen. Aufgrund der Erkrankung beider Ehegatten wären der Vorteil des lebenslangen Nießbrauchs, dessen Wert ja vom Kaufpreis abgeschlagen wird, zu gering. Darüber hinaus fände auch hier keine Teilhabe an den Wertsteigerungen der Immobilie statt und für die Erben bliebe auch nichts mehr übrig.

Beide Ehegatten entschließen sich schließlich zu einem Teilverkauf, weil dies ein guter Kompromiss darstellt zwischen der erforderlichen Sicherung durch Zufluss eines bestimmten Betrages, der Möglichkeit einer Weiternutzung der Immobilie und der Teilhabe an zukünftigen Wertsteigerungen durch den zurück gehaltenen Anteil.

Dementsprechend werden 50% des Anteils verkauft zu einem Kaufpreis von 450.000 €. Es wird ein entgeltlicher Nießbrauch bis zum Tod des Längstlebenden beider Ehegatten vereinbart. Für den halben Anteil, der verkauft wird, zahlen Anna und Boris ein monatliches Nutzungsentgelt von 1.300 € an den Käufer.

Vereinbart wird, dass die Ehegatten alle zukünftigen Kosten der Immobilie – auch die Instandhaltungskosten – tragen müssen. Beide Ehegatten gehen eine Verkaufsverpflichtung nach Erlöschen durch ihren Tod ein. Hierbei erhält der Käufer des hälftigen Anteils, unabhängig vom späteren Verkaufserlös immer 115% des eingesetzten Betrages von 450.000 €, mithin 517.500 Euro (nämlich den gezahlten Kaufpreis, die Erwerbsnebenkosten und einen kleinen Gewinn). Die Erben der Ehegatten erhalten 50% des Betrages, der den Erlös von 517.500 Euro übersteigt.

Mit dieser klaren Regelung sind alle Beteiligten zufrieden.

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