Klimaneutrale Heizungen
Gesetzliche Verpflichtungen zu Heizungsanlagen
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Verpflichtungen für Heizungsanlagen, die sowohl den Umweltschutz als auch die Energieeffizienz fördern sollen. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sind das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie das neue Heizungsmodernisierungsgesetz, das im Jahr 2024 in Kraft tritt. Hier sind die wesentlichen Regelungen im Überblick:
1. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG regelt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und Heizungsanlagen und hat mehrere Regelungsbereiche:
- Pflicht zur Erneuerung veralteter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine bestimmte Leistung (4 bis 400 kW) haben, müssen ausgetauscht werden, außer bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln. Diese Regelung betrifft vor allem Standard-Heizkessel und schließt Ölheizungen und Gasheizungen ein.
- Energieausweis und Inspektion: Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ist ein Energieausweis Pflicht. Außerdem müssen bestimmte Heizungsanlagen regelmäßig inspiziert werden, um ihre Effizienz sicherzustellen.
- Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten: Neubauten müssen mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken.
Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
Die BImSchV regelt Emissionsgrenzwerte und technische Anforderungen für Heizungsanlagen, insbesondere für feste Brennstoffe:
- Emissionsgrenzwerte für Festbrennstoffanlagen: Heizungen, die mit Holz, Pellets oder Kohle betrieben werden, müssen strenge Emissionsgrenzwerte einhalten. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte kann der Austausch der Heizungsanlage erforderlich sein.
- Regelmäßige Überprüfung der Emissionen: Heizungsanlagen mit Festbrennstoffen unterliegen regelmäßigen Kontrollen durch den Schornsteinfeger, der dabei sicherstellt, dass die Anlage die Grenzwerte einhält.
- Stilllegung veralteter Anlagen: Alte Heizungsanlagen, die die geltenden Emissionsanforderungen nicht erfüllen, müssen stillgelegt oder nachgerüstet werden.
Heizungsmodernisierungsgesetz (ab 2024)
Das Heizungsmodernisierungsgesetz wird ab 2024 schrittweise eingeführt und verfolgt das Ziel, den Anteil klimafreundlicher Heizungen deutlich zu erhöhen:
Austauschpflicht für alte Heizungen: Alle Heizungsanlagen, die über 30 Jahre alt sind, müssen ausgetauscht werden, wenn sie nicht der neuesten Brennwerttechnik entsprechen.
Pflicht zur Umstellung auf klimafreundliche Heizungen bei Neubauten und Heizungsaustausch: Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies betrifft insbesondere Gas- und Ölheizungen, die durch Hybridheizungen, Wärmepumpen oder andere erneuerbare Systeme ersetzt werden sollen.
Sozialverträgliche Regelungen: Haushalte mit niedrigem Einkommen sollen Förderungen und Finanzierungshilfen erhalten, um die Modernisierungskosten zu tragen. Eine umfassende Förderstruktur wurde geschaffen, um Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen anzubieten.
Kommunale Wärmeplanung: Städte und Gemeinden sind verpflichtet, eine Wärmeplanung zu entwickeln, die langfristig klimaneutrale Versorgungskonzepte enthält und Gebäudeinhabern einen Rahmen für zukunftsorientierte Entscheidungen zur Heizungstechnologie bietet.
Weitere Regelungen und Prüfpflichten
- Schornsteinfegerpflicht: Alle Heizungsanlagen unterliegen der Überprüfung durch den Schornsteinfeger. Die Intervalle richten sich nach der Art und dem Alter der Heizung sowie den genutzten Brennstoffen.
- Effizienzprüfung von Klimaanlagen und Lüftungssystemen: Bestimmte Heizungsanlagen und Klimaanlagen müssen einer regelmäßigen Effizienzprüfung unterzogen werden. Dies ist insbesondere bei großen Anlagen mit über 12 kW Leistung der Fall.
- Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Optimierung: Für Betreiber besteht eine Pflicht zur Wartung und Optimierung der Heizungsanlage, um einen effizienten Betrieb sicherzustellen und den Energieverbrauch zu minimieren.
Zusammenfassung
Durch diese Regelungen wird das Ziel verfolgt, den CO₂-Ausstoß zu senken, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und klimaneutrale Heizungen zu fördern. Da die zentrale Vorgabe zur Klimaneutralität aller Gebäude von der Europäischen Union beschlossen wurde, ist anzunehmen, dass sie unabhängig von künftigen Regierungen Bestand haben wird. Eigentümer und Vermieter sind gut beraten, Heizungsanlagen zu modernisieren und veraltete Systeme auszutauschen, wobei zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Übersicht auf dem Weg zur Klimaneutralität
Klimaneutrale Heizungen, Fahrplan 2024 bis 2044. Verpflichtungen für Heizungsanlagen in Deutschland, die bis 2044 gestaffelt eingeführt werden. Diese Verpflichtungen orientieren sich an Zielen der Klimaneutralität, des Umweltschutzes und der Energieeffizienz und betreffen vor allem die Nutzung fossiler Brennstoffe und den Ausbau erneuerbarer Energien.
2024: Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und Heizungsmodernisierungsgesetzes
Kurzfristige Maßnahmen bis 2024:
- Mindestanteil Erneuerbarer Energien: Neubauten müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien decken.
- Heizungsaustauschpflicht: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und nicht der neuesten Brennwerttechnik entsprechen, müssen ersetzt werden. Dies gilt vor allem für Standardheizkessel und betrifft auch Gas- und Ölheizungen.
- Verbot neuer Ölheizungen in Neubauten: In Neubauten dürfen keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden.
- Pflicht zur Nutzung klimafreundlicher Heizungen bei Austausch: Wenn eine Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht wird, muss das neue System zu mindestens 65 % auf erneuerbare Energien setzen.
- Erhöhung der Förderungen: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite werden eingeführt, um den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechniken wie Wärmepumpen und Solarthermie zu erleichtern.
2025 bis 2030: Verschärfung der Anforderungen und Ausbau der Wärmeplanung
Mittelfristige Maßnahmen:
- Erweiterte kommunale Wärmeplanung: Bis 2028 müssen alle Kommunen in Deutschland eine detaillierte Wärmeplanung erstellen, die aufzeigt, wie Gebäude langfristig klimaneutral beheizt werden können. Diese Pläne sind eine wichtige Grundlage für Immobilienbesitzer, die anstehende Modernisierungen besser planen möchten.
- Verbot von rein fossil betriebenen Heizungen in Neubauten ab 2025: Neubauten dürfen ab 2025 keine rein fossil betriebenen Heizungen mehr nutzen. Vorgesehen sind hier Wärmepumpen, Solarthermie und andere nachhaltige Heizsysteme.
- Stärkung der Hybridheizsysteme: Bei bestehenden Heizungen mit fossilen Brennstoffen wird zunehmend die Kombination mit erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Solarthermie, gefördert.
- Optimierungspflicht für bestehende Anlagen: Bestehende Heizungen müssen regelmäßig gewartet und optimiert werden, um den Energieverbrauch zu senken und Emissionen zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem hydraulischer Abgleich und Effizienzprüfungen.
2030 bis 2035: Ausstieg aus fossilen Heizungen im Bestand und 80 % erneuerbare Energien in Gebäuden
Langfristige Maßnahmen:
- Verbot von rein fossilen Heizsystemen im Bestand ab 2030: Spätestens ab 2030 dürfen bestehende Gebäude nur noch dann rein fossile Heizungen nutzen, wenn diese Anlagen einen hohen Effizienzstandard erfüllen und nicht wirtschaftlich durch erneuerbare Alternativen ersetzt werden können.
- Zielmarke 80 % Erneuerbare Energien im Gebäudebereich: Bis 2035 soll der Gebäudebereich zu mindestens 80 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Heizsysteme, die den Anforderungen nicht genügen, müssen nachgerüstet oder durch emissionsarme Systeme ersetzt werden.
- Endgültiges Verbot neuer Gas- und Ölheizungen im Bestand ab 2035: Nach 2035 wird die Installation neuer Gas- oder Ölheizungen auch in Bestandsgebäuden grundsätzlich nicht mehr zulässig sein.
2040 bis 2044: Vollständige Dekarbonisierung des Gebäudebereichs
Sehr langfristige Maßnahmen:
- Klimaneutrale Heizungen in allen Gebäuden: Bis 2044 sollen alle Gebäude in Deutschland klimaneutral beheizt werden. Das bedeutet, dass fossile Brennstoffe wie Erdöl oder Erdgas bis dahin vollständig durch erneuerbare Energien ersetzt sein müssen.
- Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen: Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind ab 2040 grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt Sonderregelungen für Bestandsanlagen mit langfristig geplanter Umstellung, die aber spätestens bis 2044 auf klimafreundliche Alternativen umgestellt werden müssen.
- Weitere Verschärfung der Effizienzstandards: Gebäude müssen nicht nur klimaneutral beheizt, sondern auch energetisch optimiert sein, um den Wärmebedarf auf ein Minimum zu reduzieren. Dies schließt vor allem Altbauten ein, die bis 2044 umfassend saniert sein müssen, um den Anforderungen der Klimaneutralität gerecht zu werden.
Klimaneutrale Heizungen, Förderung und finanzielle Unterstützung
Um die Einhaltung der genannten Regelungen sicherzustellen, werden umfangreiche Förderprogramme bis 2044 angeboten:
- Förderung für Wärmepumpen, Solarthermie und Hybridheizungen: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite stehen zur Verfügung.
- Zusätzliche Förderung für sozial schwächere Haushalte: Unterstützung für Geringverdiener und sozialverträgliche Maßnahmen bei der Modernisierung von Heizungen.
- Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten: Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, um den Austausch alter Heizungen attraktiver zu machen.
Diese gestaffelten Verpflichtungen sollen sicherstellen, dass der Gebäudebereich bis spätestens 2045 vollständig klimaneutral ist. Eigentümer und Vermieter sind dabei zunehmend in der Pflicht, ihre Heizsysteme zu modernisieren und auf erneuerbare Energien umzustellen.