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Sie möchten Ihre Immobilie vermieten?

Unser Service für Vermieter.

10 Gründe die für eine Zusammenarbeit mit uns sprechen:

  • Sichere Ermittlung der Markmiete
  • Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
  • Professionelle Werbung
  • Beschaffung des gesetzlich vorgeschrieben Energieausweis
  • Durchführung der Besichtigungen
  • Bonitätsprüfungen
  • Vorbereitung des Mietvertrages
  • Erhaltung der Privatphäre des Vermieters
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision
  • Schriftliches Übergabeprotokoll
  • Onlinemeldung des neuen Mieters an das Einwohnermeldeamt
Dieses umfangreiche Paket “Immobilie vermieten” bieten wir für Wohnnungsobjekte im Großraum Berlin-Spandau zum Preis: von 1,5 Monatsendmieten, mindest aber 952 Euro inkl. Mwst. an. Andere Bezirke auf Anfrage. Gerne übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres Objektes.

Neues im Mietermarkt – das Abo-Modell

Abo-Modelle sind super: stabile Einnahmen, wenige Kündigungen und ein steter Geldfluss, der langfristig planbar ist. Praktiziert wird das vom Wohnungskonzern Vonovia. Wie man zu Abo-Einnahmen kommt, hängt nicht nur mit der Miete zusammen, sondern mit Zusatzeinnahmen. Und damit lassen sich die Einnahmen steigern.

Konkret wird z. B. in jedem Wohnblock ein luxuriöses Musterbad installiert. Möchte ein Mieter das auch haben, muss er pro Monat xx Euro mehr bezahlen. Und ein Bad ist nur ein Beispiel. Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten: Küchen, Fernsehen, Internet, Ökostrom, Reinigungsservice etc.

Wohnungsgeberbestätigung

Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) muss der Wohnungsgeber bei künftigen Mieterwechsel ab 01. November 2015 innerhalb von 2 Wochen eine Anmeldebescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) für den Mieter ausstellen, den dieser bei der zuständigen Meldebehörde einzureichen hat. Wohnungsgeber, die diese Bescheinigung nicht ausstellen, droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro. Außerdem ist es verboten, jemandem eine Scheinanmeldungsbestätigung auszustellen. Verstöße hiergegen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wir übernehmen diese Aufgabe für unseren Auftraggeber.

Mieterhöhungen

Mieterhöhungsverlangen müssen sich immer an der tatsächlichen (und nicht an der im Mietvertrag vereinbarten) Wohnungsgröße orientieren. Das gilt entgegen der bisherigen Rechtsprechung auch dann, wenn die Abweichung der Wohnungsgröße unter zehn Prozent liegt, so der Bundesgerichtshof (BGH)  in seinem Urteil vom November 2015. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Mieter nun zu Mietminderungen berechtigt sind, wenn die vereinbarte von der tatsächlichen Fläche abweicht. Hierzu hat der BGH nichts gesagt.

Der BGH verneinte ein Widerrufsrecht nach Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Mieter hat kein Widerrufsrecht nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.10.2018 klargestellt. Bitte beachten: “bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete”! Bei einer Vertragsänderung steht dem Mieter ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Meine Immobilie vermieten,  wie mache ich es richtig?

Sie möchten unseren Service nicht in Anspruch nehmen und lieber Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst vermieten, dann beachten Sie die nachstehenden 5 Tipps. Gerät man nämlich an einen Mietnomaden entsteht schnell ein Schaden von 10 – 20.0000 Euro.

5 Tipps den richtigen Mieter zu finden

  1. Anhand einer Selbstauskunft der Bewerber eine Vorauswahl treffen
  2. Personalausweis vorlegen lassen und die Daten mit der Selbstauskunft abgleichen
  3. Gehaltsnachweise (bei Selbstständigen Bilanz und Bescheinigung des Steuerberaters) vorlegen lassen
  4. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter vorlegen lassen und dort ggf. telefonich nachfragen
  5. Bonitätsauskunft einholen (Schufa, Bürgel etc)

Auf keinen einzigen der 5 Punkte verzichten. Für einen seriösen Mieter stellt die Beschaffung der Unterlagen keine Hürde dar. Beachten Sie aber die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die auch für private Vermieter gilt. Die Auskünfte Ihrer Mietinteressenten sind in 3 Phasen abzufragen, teilweise ist die Auskunft freiwillig (Vormieterbescheinigung). Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen hohe Strafen.

Haus- und Wohnungsverwaltung

Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache. Vertrauen Sie auf unsere über 30-jährigen Erfahrung  und übertragen Sie uns Ihre Haus- und Mietverwaltung. Wir haben noch freie Kapazitäten für Objekte in Spandau und Umgebung. Konsequent vertreten wir dabei Ihre Interessen gegenüber Mietern und Dritten.

Wir übernehmen für Sie alle Leistungen der Mietverwaltung: die Mieterbetreuung, die Finanzbuchhaltung, das Inkasso und die wirtschaftliche Werterhaltung Ihrer Immobilie. Damit Sie sich anderen Dingen widmen können.

Bei einem gemeinsamen Gespräch überzeugen wir Sie von der Qualität unserer professionellen Verwaltungstätigkeit.

Eine gute Hausverwaltung ist Gold wert, denn es geht um den Werterhalt Ihres Eigentums. Holen Sie sich mehrere Angebote ein und lassen Sie sich Referenzen zeigen. Suchen und finden Sie eine passende Hausverwaltung in den 25 größten Städten. Außerdem finden Sie hier eine Menge Tipps rund um WEG- und Mietverwaltung.

Haus oder / und Wohnung vermieten, gerne übernehmen wir das.

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